Impressum
Verantwortlich für diese Seite nach § 6 TDG im Sinne der Informationspflicht ist:
multitrailer.de GmbH
Siemensstr. 9
Industriegebiet Bergheim
D- 32839 Steinheim
Kaufmännischer Geschäftsführer: Dario Corte
Technischer Geschäftsführer: Marco Jacke
Telefon: 0 52 33 / 95 32 50
Telefax: 0 52 33 / 95 32 525
E-Mail: info@multitrailer.de
Handelsregister Paderborn: HRB 8374
Steuer-Nr.: 326/5814/3634
Finanzamt: Höxter
USt-ID-Nr: DE 253736876
Inhalte, Copyrighthinweise & Haftung
Das Layout, die Grafiken, Texte und Inhalte der multitrailer.de Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers kopiert, verändert, verbreitet oder in einer sonstigen Form beschränkt werden.
Geschützte Marken oder Informationsanbieter werden ohne Gewährleistung wiedergegeben. Alle hier genannten Firmen- und Produktnamen sowie eingetragene Warenzeichen unterliegen den länderspezifischen Copyrightbestimmungen und sind geschützt. Der Autor dieser Seiten haftet nicht für etwaige Namensverletzungen durch Programme. Für etwaige Schäden, Software oder Tipps dieser Seite haftet der Autor ebenfalls nicht.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
multitrailer.de GmbH - Siemensstr. 9 - D - 32 839 Steinheim
Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit der Fa. multitrailer.de GmbH und werden Vertragsbestandteile, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir die Abweichungen schriftlich bestätigt haben.
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
Preisstellung
Preislisten und sonstige allgemeine Preisangaben sind freibleibend. An unsere ausdrücklichen Angebote einschließlich der Preise halten wir uns vier Wochen ab Datum der Angebotsabgabe gebunden. Die angegebenen Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ausschließlich Verpackung, ohne Verladung, Transport und Versicherung. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Beschaffenheit und Ausführung sind kein Grund zur Beanstandung oder Anspruch auf Kürzung der Rechnung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.
Lieferung und Fertigung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem unser Vertragspartner mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
In der Regel wird bei größeren Objekten und Sonderbau Abholung gewünscht. Wünscht der Kunde die Lieferung, gehen die Versandkosten zulasten den Käufer. Ohne weitere Anweisung durch den Kunden versenden wir die Artikel bis max. 500 Euro versichert. Für Transport- und Folgeschäden die über die Versicherungssumme hinausgehen haftet nicht der Verkäufer. Bei Abholung geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Abholung an den Käufer über.
Versandweg und -mittel erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers/Fertigung, auf unseren Vertragspartner über. Wir übernehmen keine Haftung für Transportschäden oder Transport-Verzögerung. Bei Transportschäden muss vor Abnahme des Gutes der Schaden durch den Frachtführer bestätigt werden. Die zu erbringende Leistung innerhalb der angegebenen Frist in zumutbarem Umfang in Teillieferungen auszuführen. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, wird der gesamte Preis zur Zahlung fällig. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden unseres Vertragspartners verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr unseres Vertragspartners.
Lieferverzug und Fertigung
Liefer- und Fertigungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhalten infolge höherer Gewalt, die eine fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Schadenersatzforderung. Teilsendungen sind erlaubt; sie sind im Rahmen der vereinbarten Bedingungen sofort zahlbar.
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit unseren Vertragspartner, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung unserer Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir unserem Vertragspartner baldmöglichst mit.
Gewährleistung und Garantie
Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Verkaufsgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit während eines Jahres ab Auslieferung. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung).
Alle Mängel und Nachbesserungen, insbesondere beim Anhänger-Sonderbau werden in unserer Fertigung in Steinheim behoben, der Kunde muss dazu das Fahrzeug oder Geräte kostenfrei nach Steinheim verbringen. Weitere Ansprüche bestehen nicht, weiterer Schadensersatz oder Verdienstausfälle sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Etwaige weitergehende Gewährleistungs- oder Garantieerklärungen unserer Zulieferer geben wir ohne eigene Verpflichtung an unseren Vertragspartner weiter. Alle technischen Daten beruhen auf den Angaben des jeweiligen Herstellers.
Mit baulichen Eingriffen und oder Änderungen, die der Kunde nachträglich am Anhänger -insbesondere am Chassis, Aufbau und Gas- oder Strominstallation vornimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt, erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung.
Im Übrigen haften wir vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen nicht für Schäden, die aus einer fahrlässig verursachten, unerlaubten Handlung beruhen.
Mit der Übergabe des Anhängers erhält der Käufer eine Betriebsanleitung und bei Anhängern mit einer Gasanlage eine Gas-Verwendungsanleitung, diese ist Bestandteil dieser AGB, nur eine sachgerechte Bedienung und Wartung des Anhängers sind Vorrausetzung für einen Garantie- bzw. Gewähleistungsnanspruch. Eine Nichtbeachtung kann zu Gefährdungen bzw. Erlöschen der Garantieansprüche führen.
Mängelrügen
Beanstandungen von Waren müssen vom Käufer innerhalb einer Woche nach deren Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden keine Beanstandungen mehr entgegengenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Insbesondere bei Zustellern und Speditionen muss die Sendung vor der Annahme auf seine äußerliche Unversehrtheit überprüft werden. Wenn es beschädigt ist, muss, im Beisein des Zustellers, der Inhalt auf Bruch überprüft und von ihm bestätigt werden.
Wird die Mängelrüge anerkannt, so haben wir die Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.
Eine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben durch uns ist ausgeschlossen. Bei Sonderbau für Verkaufsanhänger und Stände sind Abweichungen und Toleranzen bis zu 5% von der Skizzen-Bemaßung möglich und sind als Beanstandungsgrund untauglich.
Important for foreign clients!
Please make sure that the trailer is build conform to your national road traffic regulations. We can not give any guaranties for this, because we do not know your national technical regulations.
Gebrauchte Waren und Ausstellungsobjekte
Technische Daten, Zustand, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Die Beschreibungen basieren auf den Angaben der Hersteller oder bei Kommissionsware auf den Angaben der Eigentümer. Fehler und Irrtum vorbehalten. Der Käufer hat einen äußerlich erkennbaren und nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Schaden spätestens bei der Ablieferung/Abholung der Ware, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung/Abholung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war. Ein Totalverlust oder eine Überschreitung der Regellaufzeit muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Ablauf der Regellaufzeit schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes oder Überschreitung der Laufzeit ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet uns von der Haftung für Totalverluste.
Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Bei gebrauchten Waren stellen gebrauchstypische Abnutzungen keine Mängel dar.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst allen Nebenleistungen Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sichert der verlängerte Eigentumsvorbehalt sämtliche Forderungen aus den Geschäftsverbindungen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Gefährdung unserer Ansprüche ist unser Vertragspartner auch verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte und die Abtretung der Ansprüche aus einem Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte den Dritten darauf hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an uns zu veranlassen.
Sonderbau-Fertigungsaufträge sind verbindlich und unterliegen nicht dem Rückgaberecht. Bei Nichtabnahme wird eine Entschädigung für die bis zum Zeitpunkt der Fertigung entstandenen Kosten fällig. Tritt der Kunde während der Fertigungsphase von georderten Sonderbauten (Imbiss- & Verkaufsanhänger, Stände usw.) vom Auftrag zurück oder nimmt das Produkt nicht ab, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von mindestens 1.000 Euro. Bei Abnahmeverzug von mehr als 5 Wochen nach Fertigstellung eines Sonderbaus, können wir vom Vertrag zurücktreten, das georderte Produkt anderweitig veräußern und dem Auftraggeber die Aufwandsentschädigung von mindestens 1.000 Euro in Rechnung stellen.
Zahlungen
Da in unserer Preiskalkulation Rabatte und Skonti bereits berücksichtigt sind, dürfen bei der Zahlung keine weiteren Abzüge getätigt werden.
Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens € 500,00 für mehr als einen Monat in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder eines von uns geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand -unter Kaufleuten- ist Steinheim.
multitrailer.de GmbH Januar 2012